Allgemeine Geschaeftsbedingungen AGB
a-live event solutions GmbH
im Folgenden Dienstleister
1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten fuer alle Vertraege Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters im Bereich Veranstaltungstechnik Eventproduktion Vermietung technischer Anlagen und Geraete sowie damit zusammenhaengender Dienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers im Folgenden Veranstalter gelten nur, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Es gilt deutsches Recht.
2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestaetigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Leistungsumfang Einsatzzeiten Techniklisten Personalstaerke Auf und Abbauzeiten sowie besondere Anforderungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestaetigung.
3 Mitwirkungspflichten des Veranstalters
3.1 Der Veranstalter stellt alle fuer die Durchfuehrung erforderlichen Informationen rechtzeitig vollstaendig und richtig zur Verfuegung, insbesondere Ablaufplan Ansprechpartner Pläne und zeitliche Vorgaben.
3.2 Der Veranstalter stellt rechtzeitig freien Zugang zur Location sicher, inklusive Ladezonen Zufahrten Parkmoeglichkeiten sowie ausreichende Arbeits und Lagerflaechen.
3.3 Verzoegerungen oder Mehrkosten wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Veranstalters.
4 Behoerdliche Genehmigungen und Auflagen
4.1 Der Veranstalter beschafft auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen Anzeigen Auflagen und Sondernutzungen.
4.2 Der Dienstleister schuldet keine rechtliche Pruefung der Genehmigungslage.
4.3 Ausfaelle Verzoegerungen oder Leistungseinschraenkungen wegen fehlender oder verspaeteter Genehmigungen gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
5 Stromversorgung und Infrastruktur
5.1 Sofern nicht anders vereinbart stellt der Veranstalter eine technisch einwandfreie ausreichende und normgerechte Stromversorgung inklusive Absicherung Erdung Verteilungen und Zuleitungen bereit.
5.2 Der Veranstalter stellt die notwendige Infrastruktur bereit, insbesondere tragfaehige sichere Flaechen geeignete Anschlusspunkte sowie witterungsgeschuetzte Anschlussstellen.
5.3 Schaeden und Stoerungen durch mangelhafte Stromversorgung fehlerhafte Anschluesse Ueberlastung oder Spannungsschwankungen liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters, soweit der Dienstleister dies nicht zu vertreten hat.
6 Wetter Outdoor und Sicherheit
6.1 Bei Outdoor Veranstaltungen stellt der Veranstalter geeignete Schutzmassnahmen bereit, zum Beispiel Ueberdachung Wind und Regenschutz Absperrungen und Ballastierung.
6.2 Der Dienstleister ist berechtigt Arbeiten zu unterbrechen oder den Betrieb ganz oder teilweise einzustellen, wenn Sicherheitsgruende dies erfordern.
6.3 Hierdurch entstehende Verzoegerungen Ausfaelle oder Mehrkosten traegt der Veranstalter, soweit die Ursache nicht vom Dienstleister zu vertreten ist.
7 Vermietung Gefahruebergang und Materialschutz
7.1 Vermietetes Material bleibt Eigentum des Dienstleisters.
7.2 Die Gefahr fuer Verlust und Beschaedigung geht mit Uebergabe bzw spaetestens mit Beginn der Mietzeit auf den Veranstalter ueber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.3 Der Veranstalter hat das Material waehrend der Mietzeit ordnungsgemaess zu behandeln zu sichern zu bewachen und vor Zugriff Dritter insbesondere Diebstahl und Vandalismus zu schuetzen.
7.4 Verlust und Beschaedigung sind vom Veranstalter bis zur Hoehe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen, sofern der Schaden nicht vom Dienstleister zu vertreten ist.
7.5 Umbauten Beklebungen Oeffnen von Geraeten oder sonstige Eingriffe sind ohne Zustimmung des Dienstleisters untersagt.
8 Bedienung und Anweisungen
8.1 Technik darf nur von qualifiziertem und vom Dienstleister autorisiertem Personal bedient werden, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart ist.
8.2 Bedienung durch Personal des Veranstalters oder Dritte erfolgt auf Risiko des Veranstalters.
8.3 Der Dienstleister darf sicherheitsrelevante Anweisungen erteilen, insbesondere Abschaltungen Pegelreduzierung oder Abbruch bei Gefahr, denen Folge zu leisten ist.
9 Abnahme Maengel und Stoerungen
9.1 Der Veranstalter hat geliefertes und aufgebautes Material bei Uebergabe bzw Inbetriebnahme auf Vollstaendigkeit und offensichtliche Maengel zu pruefen und Maengel unverzueglich anzuzeigen.
9.2 Stoerungen waehrend der Veranstaltung sind dem Dienstleister unverzueglich mitzuteilen, damit Abhilfe moeglich ist.
9.3 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, koennen Ansprueche entfallen, soweit Abhilfe dadurch vereitelt oder erschwert wurde.
10 Verzoegerungen Mehrarbeit Zusatzleistungen
10.1 Vom Veranstalter verursachte Verzoegerungen koennen Mehrkosten ausloesen, insbesondere durch spaeten Zugang Ablaufplan Aenderungen Wartezeiten oder fehlende Organisation.
10.2 Mehrkosten fuer Personal Transport Logistik Technik Standby und Material werden nach Aufwand oder nach vereinbarten Saetzen berechnet.
11 Ruecktritt Storno durch den Veranstalter
11.1 Bei Ruecktritt kann der Dienstleister eine pauschalierte Entschaedigung verlangen.
11.2 Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten folgende Pauschalen bezogen auf die Auftragssumme.
-Bis sechzig Tage vor Veranstaltungsbeginn dreissig Prozent
-Neunundfuenfzig bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn sechzig Prozent
-Ab dreizehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder am Veranstaltungstag hundert Prozent
11.4 Massgeblich ist der Zugang der Ruecktrittserklaerung in Textform.
12 Hoehere Gewalt
12.1 Ereignisse hoeherer Gewalt koennen die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmoeglich machen oder erheblich erschweren.
12.2 In diesen Faellen haftet der Dienstleister nicht fuer daraus resultierende Schaeden, soweit gesetzlich zulaessig.
12.3 Bereits entstandene nachweisbare und nicht mehr stornierbare Kosten und Aufwendungen des Dienstleisters sowie beauftragter Dritter sind vom Veranstalter zu erstatten, soweit gesetzlich zulaessig.
13 Preise Zahlung und Faelligkeit
13.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdruecklich Bruttopreise vereinbart sind.
13.2 Zahlungsbedingungen und Faelligkeiten ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestaetigung.
13.3 Der Dienstleister ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
13.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
14 Personalbedingungen falls vereinbart
14.1 Sofern vereinbart stellt der Veranstalter geeignete Helfer fuer Auf und Abbau.
14.2 Werden vereinbarte Helfer nicht gestellt, ist der Dienstleister berechtigt entsprechendes Fach oder Hilfspersonal gegen Aufpreis bereitzustellen.
14.3 Wartezeiten die nicht vom Dienstleister verursacht werden gelten als Arbeitszeit.
14.4 Bei langen Produktionszeiten stellt der Veranstalter angemessene Verpflegung und Getraenke fuer die Crew, andernfalls kann der Dienstleister Spesen berechnen.
15 Haftung
15.1 Der Dienstleister haftet unbeschraenkt bei Vorsatz sowie bei Schaeden aus Verletzung von Leben Koerper oder Gesundheit.
15.2 Bei grober Fahrlaessigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.3 Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur fuer den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
15.4 Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberuehrt.
16 Datenschutz und Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
16.2 Erhaelt der Dienstleister im Rahmen der Leistung Zugriff auf Systeme oder Daten des Veranstalters, stellt der Veranstalter sicher, dass dies rechtmaessig erfolgt.
16.3 Vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Erfuellungsort ist der Sitz des Dienstleisters, soweit gesetzlich zulaessig und sofern nichts anderes vereinbart ist.
17.2 Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, sofern der Veranstalter Kaufmann ist, der Sitz des Dienstleisters.
17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts, soweit zulaessig.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.